WEBVTT

00:00:06.433 --> 00:00:07.766
Forschungsethik und Methodik in der

00:00:07.799 --> 00:00:11.466
angewandten Kommunikations- und
Medienforschung.

00:00:13.866 --> 00:00:17.966
Herzlich willkommen zu diesem Lehrvideo
über Forschungsethik und Methodik in der

00:00:17.966 --> 00:00:20.333
angewandten Kommunikations- und
Medienforschung.

00:00:20.366 --> 00:00:24.166
Ziel ist es, Ihnen Grundlagen zum
Themenfeld zu vermitteln, aber vor allem

00:00:24.166 --> 00:00:28.300
auch die ethischen und methodischen
Herausforderungen und Fragen aufzuzeigen,

00:00:28.300 --> 00:00:32.033
die bei eigenen empirischen
Forschungsarbeiten auftreten oder die zur

00:00:32.033 --> 00:00:35.366
Beurteilung von empirischen
Studien angewandt werden können.

00:00:35.366 --> 00:00:39.833
Der Inhalt des Videos wurde im Rahmen des
BMBF-geförderten Verbundprojektes

00:00:39.833 --> 00:00:43.666
"Forschungsethik in der Kommunikations-
und Medienwissenschaft" (kurz FeKoM)

00:00:43.666 --> 00:00:46.799
erstellt. Weitere Informationen
zum FeKoM-Projekt

00:00:46.799 --> 00:00:50.066
finden sich am Ende des Videos
und auf der Projektwebsite

00:00:50.066 --> 00:00:54.333
www.forschungsethik-kmw.de.

00:00:59.266 --> 00:01:04.900
1. Theoretischer
Hintergrund. Definitionen und Abgrenzung.

00:01:06.400 --> 00:01:10.233
Zunächst einmal: was versteht
man unter Forschungsethik?

00:01:10.266 --> 00:01:13.833
In der Literatur lassen sich
verschiedene Definitionen finden:

00:01:13.833 --> 00:01:15.533
In einem übergeordneten und weiter

00:01:15.566 --> 00:01:19.233
gefassten Begriff kann Wissenschaftsethik
als Reflexion des

00:01:19.233 --> 00:01:21.299
'guten wissenschftlichen Arbeitens' im

00:01:21.299 --> 00:01:23.400
Sinne des Berufsethos
verstanden werden.

00:01:23.433 --> 00:01:25.500
Sie bezieht sich dabei vorrangig auf

00:01:25.500 --> 00:01:30.366
institutionalisierte ethische Regeln, wie
zum Beispiel in Ethik-Kodizes erklärte

00:01:30.366 --> 00:01:33.933
Grundsätze, um wissenschaftliches
Fehlverhalten zu verhindern.

00:01:33.966 --> 00:01:36.000
Der Fokus richtet sich dabei auf den

00:01:36.033 --> 00:01:40.133
gewissenhaften Umgang mit
wissenschaftlichen Ergebnissen.

00:01:40.133 --> 00:01:41.666
Forschungsethik ist ein spezifischer

00:01:41.666 --> 00:01:45.266
Bereich im Themenfeld der guten
wissenschaftlichen Praxis.

00:01:45.466 --> 00:01:49.700
Von Unger, Narimani und M'Bayo siedeln
Forschungsethik zwischen rechtlichen

00:01:49.733 --> 00:01:53.566
Fragen des Datenschutzes,
philosophischen Fragen einer angewandten

00:01:53.599 --> 00:01:57.633
handlungsorientierten Ethik, politischen
und theoretischen Fragen, der

00:01:57.633 --> 00:01:59.666
Positionierung von Forschung und
Wissenschaft

00:01:59.700 --> 00:02:03.333
und Forschenden in der Gesellschaft
und auch methodischen Fragen,

00:02:03.566 --> 00:02:06.599
einschließlich der
Selbstreflexivität der Forschenden an.

00:02:07.233 --> 00:02:10.300
In Abgrenzung zur Wissenschaftsethik
stehen im Rahmen der

00:02:10.300 --> 00:02:14.599
Forschungsethik besonders die ethischen
Prinzipien im Fokus, die sich auf den

00:02:14.599 --> 00:02:18.033
verantwortungsvollen Umgang mit
Forschungssubjekten beziehen.

00:02:18.466 --> 00:02:22.466
Dies zeigt sich auch in der eher kürzeren
Definition von Schlütz und Möhring.

00:02:22.666 --> 00:02:25.433
Hier wird Forschungsethik als die
Reflexion der eigenen

00:02:25.433 --> 00:02:29.599
Handlungsentscheidungen und Abwägung der
Interessen und Rechte aller an empirischer

00:02:29.633 --> 00:02:32.800
Forschung beteiligten
Personen beschrieben.

00:02:35.500 --> 00:02:36.833
Anspruchsgruppen

00:02:39.400 --> 00:02:41.333
In diesem Prozess der Abwägung hat

00:02:41.333 --> 00:02:43.300
Forschungsethik die Aufgabe, Orientierung

00:02:43.300 --> 00:02:45.466
auf verschiedenen Ebenen zu geben:

00:02:45.500 --> 00:02:49.166
Zum einen auf einer gesellschaftlichen
Makro-Ebene,

00:02:49.533 --> 00:02:52.599
auf einer institutionellen Meso-Ebene

00:02:53.400 --> 00:02:55.266
und auf der Ebene der individuellen

00:02:55.266 --> 00:02:56.400
Handlungsentscheidungen,

00:02:56.400 --> 00:02:57.933
der sogenannten Mikro-Ebene.

00:03:00.199 --> 00:03:02.199
Diese Ebenen stehen miteinander in

00:03:02.199 --> 00:03:05.500
Beziehung und bedingen sich gegenseitig.

00:03:08.633 --> 00:03:10.566
In Anlehnung an die gerade benannten

00:03:10.566 --> 00:03:12.266
Ebenen, lassen sich verschiedene

00:03:12.266 --> 00:03:14.366
Anspruchsgruppen bestimmen, die in einem

00:03:14.366 --> 00:03:16.400
forschungsethischen Prozess direkt oder

00:03:16.400 --> 00:03:18.066
indirekt involviert sind

00:03:18.066 --> 00:03:19.733
und miteinander in Einklang und

00:03:19.933 --> 00:03:21.599
Aushandlung gebracht werden müssen.

00:03:23.733 --> 00:03:24.566
Beginnen wir mit den

00:03:24.566 --> 00:03:25.866
Wissenschaftler*innen, die

00:03:25.866 --> 00:03:28.133
gemeinsam mit Kolleg*innen, aber auch

00:03:28.133 --> 00:03:29.433
mit Hilfskräften in empirischen

00:03:29.433 --> 00:03:31.433
Prozessen arbeiten.

00:03:31.766 --> 00:03:33.366
In diesen Prozessen sind zudem

00:03:33.366 --> 00:03:34.733
Forschungssubjekte involviert.

00:03:35.266 --> 00:03:36.599
Dies können im Kontext von

00:03:36.599 --> 00:03:37.833
zum Beispiel Befragungen und

00:03:37.833 --> 00:03:39.800
Beobachtungen Personen sein.

00:03:40.900 --> 00:03:42.733
Im Kontext von Inhaltsanalysen

00:03:42.766 --> 00:03:44.033
können es aber zum Beispiel

00:03:44.033 --> 00:03:45.566
auch die Urheber*innen von

00:03:45.566 --> 00:03:48.099
Texten oder Kommentaren sein.

00:03:49.000 --> 00:03:50.599
Die Wissenschaftler*innen arbeiten

00:03:50.599 --> 00:03:53.333
innerhalb einer Institution und

00:03:53.333 --> 00:03:55.066
diese Institution ist Teil des

00:03:55.066 --> 00:03:57.233
Wissenschaftssystems,

00:03:57.233 --> 00:04:00.133
welches Teil der Gesellschaft ist.

00:04:01.199 --> 00:04:04.133
Auf den drei Ebenen Makro, Meso und Mikro

00:04:04.133 --> 00:04:06.066
werden für diese Anspruchsgruppen jeweils

00:04:06.066 --> 00:04:07.533
verschiedene Regulierungen zur

00:04:07.533 --> 00:04:09.300
Orientierung herangezogen:

00:04:09.699 --> 00:04:11.633
Das sind auf der Ebene der Gesellschaft

00:04:11.666 --> 00:04:13.400
geltendes Recht und Gesetz,

00:04:13.566 --> 00:04:15.533
aber auch allgemeine Werte und Normen.

00:04:17.000 --> 00:04:18.899
Innerhalb des Wissenschaftssystems sind es

00:04:18.899 --> 00:04:20.266
die Standesregeln, die

00:04:20.266 --> 00:04:22.133
sogenannte Bereichsethik.

00:04:23.266 --> 00:04:25.199
Innerhalb von Institutionen gibt es eine

00:04:25.199 --> 00:04:27.500
Institutionethik, zum Beispiel eine

00:04:27.500 --> 00:04:29.433
Universität, die besondere eigene

00:04:29.433 --> 00:04:31.566
Regeln für sich definiert hat.

00:04:32.633 --> 00:04:33.500
Und auf der Ebene der

00:04:33.500 --> 00:04:37.166
Wissenschaftler*innen sind die Fragen, die
innerhalb von forschungsethischen

00:04:37.166 --> 00:04:40.800
Entscheidungen treffen,
auf einer Akteursethik angesiedelt.

00:04:41.833 --> 00:04:43.699
(Die verschiedenen Ebenen und Regulierungen

00:04:43.699 --> 00:04:45.899
werden wir gleich noch
einmal genauer betrachten.)

00:04:47.333 --> 00:04:51.600
Was ist innerhalb des forschungs-
ethischen Abwägungsprozesses das Ziel?

00:04:52.766 --> 00:04:54.699
Das Ziel ist es, wissenschaftlich integer

00:04:54.699 --> 00:04:57.033
zu agieren und damit den Anforderungen

00:04:57.033 --> 00:05:00.033
guter wissenschaftlicher
Praxis zu entsprechen.

00:05:01.633 --> 00:05:05.266
Wissenschaftler*innen stehen
insbesondere bei empirischen Projekten

00:05:05.266 --> 00:05:09.633
immer wieder vor der Herausforderung,
ethisch gebotene und methodisch notwendige

00:05:09.633 --> 00:05:12.600
Ansprüche mit Blick auf die Studiengüte

00:05:12.600 --> 00:05:14.600
und den Umgang mit allen an empirischer

00:05:14.600 --> 00:05:15.833
Forschung beteiligten Personen

00:05:15.833 --> 00:05:18.266
auszubalancieren.

00:05:29.199 --> 00:05:32.166
Zweitens. Kontextualisierung.

00:05:33.966 --> 00:05:37.266
Kontextualisierung. Makro-Ebene.

00:05:37.433 --> 00:05:39.066
Auf der gesellschaftlichen (Makro-)Ebene

00:05:39.333 --> 00:05:43.833
spielt mit Blick auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen insbesondere Artikel 5

00:05:43.833 --> 00:05:47.500
Absatz 3 des Grundgesetzes
eine zentrale Rolle.

00:05:47.500 --> 00:05:49.266
Das ist die grundsätzlich verankerte

00:05:49.300 --> 00:05:52.533
Forschungsfreiheit
und die Freiheit der Wissenschaft, die

00:05:52.533 --> 00:05:57.000
ihre Einschränkungen findet im Kontext
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

00:05:57.366 --> 00:06:02.466
Das Persönlichkeitsrecht ist verankert im
Grundgesetz, Artikel 2 Absatz 1, woraus

00:06:02.466 --> 00:06:06.899
sich insbesondere das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung ableitet,

00:06:06.899 --> 00:06:10.699
welches auch im Rahmen der
Wissenschaftsfreiheit gewahrt werden muss.

00:06:10.699 --> 00:06:12.033
Zudem gibt es zahlreiche

00:06:12.033 --> 00:06:15.733
Datenschutzgesetze des
Bundes und auch der Länder.

00:06:15.733 --> 00:06:20.433
In diesen sind viele Ausnahmeregelungen
für wissenschaftliche Forschung zu finden.

00:06:20.433 --> 00:06:25.766
Kurz gesagt: In begründeten Fällen gelten
für die Wissenschaft Sonderregelungen -

00:06:25.766 --> 00:06:27.933
nichtsdestotrotz beziehungsweise

00:06:27.933 --> 00:06:30.566
genau deshalb muss Datenschutz in Studien

00:06:30.566 --> 00:06:34.033
ernst genommen und in
Abwägungsprozesse einbezogen werden.

00:06:34.566 --> 00:06:38.300
Wichtig ist hier zu unterscheiden zwischen
dem rechtlich Gebotenen, das nicht

00:06:38.300 --> 00:06:41.533
verhandelbar ist,
und dem ethisch Erwünschten, was einen

00:06:41.533 --> 00:06:44.699
gewissen Spielraum eröffnet
und ausgehandelt werden muss.

00:06:45.100 --> 00:06:49.366
Auf der Makro-Ebene finden sich aber auch
allgemein anerkannte Werte und Normen.

00:06:49.366 --> 00:06:51.433
Hier können die übergeordneten Richtlinien

00:06:51.433 --> 00:06:54.733
auf der Basis der UN-
Menschenrechtscharta genannt werden, aus

00:06:54.733 --> 00:06:59.000
welcher sich grundsätzliche übergeordnete
Forschungsprinzipien ableiten lassen,

00:06:59.033 --> 00:07:03.399
so etwa die Prinzipien der Menschenwürde,
der Autonomie, des Schutzes der

00:07:03.399 --> 00:07:09.100
Versuchspersonen, der Sicherheit, sowie
Respekt, Wohlwollen und Gerechtigkeit.

00:07:12.699 --> 00:07:17.933
Meso-Ebene. Auf der Meso-Ebene finden
sich die institutionellen Verankerungen.

00:07:17.966 --> 00:07:20.433
Hier haben die Forschungs- und
Fachgesellschaften,

00:07:20.433 --> 00:07:23.733
beispielsweise die Deutsche
Forschungsgemeinschaft und im Bereich der

00:07:23.766 --> 00:07:28.600
Kommunikations- und Medienwissenschaft die
Deutsche Gesellschaft für Publizistik und

00:07:28.600 --> 00:07:33.600
Kommunikationswissenschaft, kurz DGPuK,
ihre forschungsethischen Argumente mit

00:07:33.633 --> 00:07:38.000
Bezug auf die gute wissenschaftliche
Praxis ausformuliert und beispielsweise

00:07:38.000 --> 00:07:40.699
die Rechte von
Untersuchungspersonen beschrieben.

00:07:41.133 --> 00:07:43.033
Auch in den Fachverbänden der Soziologie

00:07:43.033 --> 00:07:48.166
und Psychologie finden sich ausformulierte
forschungsethische Argumente mit Bezug zu

00:07:48.199 --> 00:07:50.899
verschiedenen
sozialwissenschaftlichen Methoden.

00:07:50.933 --> 00:07:53.000
In der Psychologie liegt der Fokus der

00:07:53.000 --> 00:07:57.399
forschungsethischen Grundsätze dabei
stark auf Experimentalforschung, weil das

00:07:57.399 --> 00:08:01.166
ein methodisches Design ist,
welches häufig eingesetzt wird.

00:08:01.766 --> 00:08:05.300
Was ist nun in der Kommunikationswissenschaft gängige Praxis?

00:08:05.466 --> 00:08:10.600
Im FeKoM-Projekt wurde durch eine
Befragung im Jahr 2022 festgestellt, dass

00:08:10.633 --> 00:08:14.833
zum Beispiel eine forschungsethische
Beurteilung im Vorfeld einer Studie durch

00:08:14.833 --> 00:08:18.199
Ethikkommissionen noch nicht
flächendeckend obligatorisch ist.

00:08:18.633 --> 00:08:21.133
Das Vorgehen verbreitet
sich jedoch zunehmend.

00:08:21.466 --> 00:08:25.933
Ethikkommissionen haben an Hochschulen die
Aufgabe, Wissenschaftler*innen im Vorfeld

00:08:25.933 --> 00:08:28.433
ihrer Studien zu ethischen
Fragen zu beraten.

00:08:28.899 --> 00:08:30.800
Auch im fachwissenschaftlichen Diskurs

00:08:30.833 --> 00:08:34.166
wird über Forschungsethik bisher
noch relativ wenig debattiert.

00:08:34.533 --> 00:08:36.333
Und auch in der Methodenausbildung findet

00:08:36.366 --> 00:08:39.899
das Thema noch keine durchgängige
systematische Berücksichtigung,

00:08:39.933 --> 00:08:43.200
insbesondere mit Blick auf
die quantitative Lehre.

00:08:43.299 --> 00:08:44.866
Die Forschenden aus dem Bereich der

00:08:44.866 --> 00:08:48.666
qualitativen Forschung haben sich in den
letzten Jahren allerdings schon stärker

00:08:48.666 --> 00:08:51.366
mit forschungsethischen
Fragen auseinandergesetzt.

00:08:54.966 --> 00:08:58.066
Mikro-Ebene. Auf der Mikro-Ebene geht es

00:08:58.066 --> 00:08:59.066
um die individuellen

00:08:59.066 --> 00:09:01.966
Handlungsentscheidungen. In Bezug
auf die individuelle

00:09:01.966 --> 00:09:06.066
Auseinandersetzung im Sinne einer
angewandten Ethik ist es sinnvoll, bei

00:09:06.066 --> 00:09:10.966
einer Beurteilung von forschungsethischen
Fragen vom Einzelfall auszugehen.

00:09:11.100 --> 00:09:14.633
Das ist ein sogenannter
kasuistischer Ethikansatz, bei dem

00:09:14.633 --> 00:09:17.899
problemorientiert und
fallbezogen vorgegangen wird.

00:09:18.066 --> 00:09:20.266
Eine Möglichkeit ist es, sich den Fällen

00:09:20.266 --> 00:09:24.166
mit einer Liste von Fragen zu nähern
und so zu einer Abwägung zu kommen.

00:09:24.566 --> 00:09:26.633
Auf allgemeiner Ebene kann man sagen, dass

00:09:26.633 --> 00:09:31.266
es verschiedene Entscheidungsgrundlagen
gibt, um Handlungen auf ihre Reichweite,

00:09:31.266 --> 00:09:34.833
Relevanz und möglichen
Konsequenzen hin zu beurteilen.

00:09:34.933 --> 00:09:36.733
Sie können die Argumente
zum Beispiel

00:09:36.766 --> 00:09:38.533
aus einer gesinnungsethischen oder

00:09:38.533 --> 00:09:41.233
verantwortungsethischen
Perspektive heraus bewerten.

00:09:41.366 --> 00:09:43.200
Im gesinnungsethischen oder auch

00:09:43.200 --> 00:09:47.700
deontologischen Ansatz steht stärker
die Handlungsmotivation im Mittelpunkt.

00:09:47.700 --> 00:09:48.966
Wenn Sie stärker die Folgen von

00:09:48.966 --> 00:09:53.100
Handlungen in den Mittelpunkt stellen,
spricht man von einem teleologischen oder

00:09:53.100 --> 00:09:55.533
verantwortungsethischen
Beurteilungsansatz.

00:09:55.766 --> 00:09:57.799
Es ist durchaus möglich, dass diese beiden

00:09:57.799 --> 00:10:01.633
grundsätzlichen Abwägungsstile zu
unterschiedlichen Entscheidungen führen.

00:10:01.899 --> 00:10:05.166
Dann gilt es, eine Schaden-Nutzen-Abwägung zu treffen.

00:10:05.366 --> 00:10:09.566
Diese Abwägung beruht in der Regel auf
sogenannten Prima-facie-Prinzipien,

00:10:09.566 --> 00:10:13.266
also basalen, augenscheinlich
allgemeingültigen Grundsätzen.

00:10:13.866 --> 00:10:15.799
Häufig werden die von Beauchamp und Childress

00:10:15.799 --> 00:10:21.233
weiterentwickelten Belmont-Prinzipien -
Autonomie (respect for autonomy),

00:10:21.233 --> 00:10:26.899
Schadensvermeidung,
(nonmaleficence), Fürsorge (beneficence)

00:10:26.899 --> 00:10:30.066
und Gerechtigkeit
(justice) - zugrunde gelegt.

00:10:30.466 --> 00:10:34.233
Diese ethischen Grundsätze bieten eine
allgemeine Orientierung für konkrete

00:10:34.233 --> 00:10:38.600
Abwägungs- und Entscheidungsprozesse
in der Forschungspraxis.

00:10:42.233 --> 00:10:44.133
Diese Entscheidungsprinzipien werden wir

00:10:44.133 --> 00:10:47.433
jetzt noch einmal genauer
in den Blick nehmen:

00:10:47.433 --> 00:10:49.233
Zentrale Entscheidungsprinzipien als

00:10:49.233 --> 00:10:52.700
Grundlage individueller
Entscheidungsheuristik.

00:10:52.700 --> 00:10:56.133
Das ist zum einen die Autonomie
beziehungsweise Selbstbestimmung.

00:10:56.399 --> 00:11:00.166
Sie steht für eine freiwillige,
informierte und widerrufbare Zustimmung

00:11:00.166 --> 00:11:03.466
zur Teilnahme an einer Studie -
oder deren Ablehnung.

00:11:03.766 --> 00:11:07.966
Fürsorge und Gerechtigkeit beziehen sich
darauf, dass alle Teilnehmenden einer

00:11:07.966 --> 00:11:11.399
wissenschaftlichen Studie hieraus einen
Nutzen ziehen sollten,

00:11:11.399 --> 00:11:15.266
beispielsweise einen Erkenntnisfortschritt
oder Selbsteinsicht.

00:11:15.666 --> 00:11:17.166
Auch die Gruppeneinteilung in

00:11:17.166 --> 00:11:21.399
experimentellen Studien sollte unter
diesem Prinzip geprüft werden:

00:11:21.399 --> 00:11:24.166
Wer wird welchen Belastungen ausgesetzt?

00:11:24.166 --> 00:11:28.733
Ist es noch gerecht, wenn einige Personen
stärker belastet werden als andere?

00:11:28.733 --> 00:11:31.566
Dazu kommt noch das Prinzip
der Schadensvermeidung.

00:11:31.833 --> 00:11:36.466
Dieser verdeutlicht, dass der erwartete
Nutzen aus der Teilnahme an der Studie in

00:11:36.466 --> 00:11:41.166
einem ausgewogenen Verhältnis zu möglichen
Schädigungen der Person stehen muss.

00:11:41.399 --> 00:11:45.766
In sozialwissenschaftlichen Studien
entsteht häufig kein unmittelbarer oder

00:11:45.766 --> 00:11:48.500
schwerer, zum Beispiel
körperlicher Schaden.

00:11:48.666 --> 00:11:52.833
Dennoch können kognitive oder
affektive Belastungen die Folge sein.

00:11:53.366 --> 00:11:54.766
Über diese muss im Rahmen der

00:11:54.766 --> 00:11:57.866
Einwilligungsprozedur einer
Studie informiert werden.

00:11:58.333 --> 00:12:01.433
Doch was ist eigentlich unter
Schädigungen zu verstehen?

00:12:01.833 --> 00:12:04.600
Sie können hier unterscheiden zwischen
sogenannten üblichen

00:12:04.600 --> 00:12:08.466
Befindlichkeitsschwankungen und
tatsächlichen physischen oder psychischen

00:12:08.466 --> 00:12:12.700
Beeinträchtigungen oder sogar
irreversiblen Schädigungen.

00:12:12.700 --> 00:12:14.566
Was ist damit gemeint?

00:12:14.866 --> 00:12:19.233
Beispiele für Befindlichkeitsschwankungen
sind etwa, dass Personen innerhalb eines

00:12:19.233 --> 00:12:23.466
Laborexperiments Stress empfinden, weil
sie besonders schnell antworten sollen,

00:12:23.500 --> 00:12:27.566
dass sie verstört sind durch die Medien,
also die Stimuli, die sie erhalten, sich

00:12:27.566 --> 00:12:31.533
aggressiv fühlen, nachdem sie ein
Computerspiel gespielt haben, oder dass

00:12:31.533 --> 00:12:35.366
sie über unangenehme Themen in einer
Befragung Auskunft geben sollen.

00:12:35.733 --> 00:12:40.333
Weiterreichende Schädigungen können zum
Beispiel eine Retraumatisierung sein, wenn

00:12:40.366 --> 00:12:45.233
Studien besonders sensible Bereiche wie
Suizidberichterstattung thematisieren.

00:12:45.533 --> 00:12:48.233
Das gilt übrigens nicht
nur für die Teilnehmenden.

00:12:48.366 --> 00:12:52.399
Auch die Forschenden können beeinträchtigt
oder retraumatisiert werden:

00:12:52.399 --> 00:12:55.100
Zum Beispiel
Hilfskräfte in Studien mit belastenden

00:12:55.100 --> 00:12:58.133
Medieninhalten oder auch
als Versuchsleitungen.

00:12:58.333 --> 00:13:00.266
Diese drei Prinzipien zusammen sind

00:13:00.266 --> 00:13:04.566
Grundlage einer individuellen
Entscheidungsheuristik, also so eine Art

00:13:04.566 --> 00:13:07.533
Faustregel, wonach
Entscheidungen ablaufen können.

00:13:07.966 --> 00:13:09.866
Herausfordernd wird es, wenn ethische

00:13:09.866 --> 00:13:13.700
Prinzipien manchmal mit methodischen
Erwägungen in Konkurrenz stehen.

00:13:14.066 --> 00:13:18.533
Und gerade in diesen Konfliktfällen, wir
können sie auch Dilemmata nennen, ist es

00:13:18.533 --> 00:13:22.399
umso wichtiger, einen forschungsethischen
Abwägungsprozess zu durchlaufen, um die

00:13:22.433 --> 00:13:25.966
eigenen Entscheidungen
argumentativ abzusichern.

00:13:26.000 --> 00:13:27.466
Ein zentraler Bestandteil des

00:13:27.466 --> 00:13:31.766
Abwägungsprozesses ist eine
Schaden-Nutzen-Betrachtung.

00:13:38.366 --> 00:13:40.466
Und wie geht man dabei vor?

00:13:40.733 --> 00:13:42.666
Schaden-Nutzen-Abwägung

00:13:43.066 --> 00:13:44.866
Die eigene Handlungsentscheidung wird in

00:13:44.866 --> 00:13:47.566
einem spezifischen
Anwendungsfall reflektiert.

00:13:47.833 --> 00:13:51.600
Wir haben bereits vom kasuistischen Ansatz
gesprochen, bei dem die verschiedenen

00:13:51.633 --> 00:13:56.533
Interessen und Rechte der beteiligten
Personen gegeneinander abgewogen werden.

00:13:56.533 --> 00:13:58.766
Konkret bedeutet das:

00:13:58.799 --> 00:14:02.866
Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit des
potentiellen Schadens müssen für die

00:14:02.866 --> 00:14:05.799
beteiligten Anspruchsgruppen
berücksichtigt werden.

00:14:06.100 --> 00:14:10.966
Dabei wird gefragt: Wer trägt die Kosten
und wer profitiert vom Nutzen?

00:14:11.133 --> 00:14:13.000
Diese Fragen werden vor dem Hintergrund

00:14:13.000 --> 00:14:17.533
der persönlichen Verantwortung der
jeweiligen Forschenden beantwortet.

00:14:21.799 --> 00:14:25.533
Drittens. Herausforderungen
im Forschungsprozess.

00:14:26.766 --> 00:14:30.966
Die bereits erwähnten ethisch-methodischen
Herausforderungen oder auch Dilemmata

00:14:31.166 --> 00:14:35.466
können in jeder Phase eines empirischen
Forschungsprozesses auftreten.

00:14:35.633 --> 00:14:39.866
Ein Forschungsprozess kann in
sechs Phasen unterteilt werden:

00:14:40.333 --> 00:14:41.233
Konzeption,

00:14:42.200 --> 00:14:46.500
Definition der Grundgesamtheit und
Sampling, Rekrutierung,

00:14:47.333 --> 00:14:52.200
Datenerhebung, Datenspeicherung,
Analyse und Publikation.

00:14:53.600 --> 00:14:56.333
Im Folgenden werden wir uns einmal
anschauen, welche konkreten

00:14:56.333 --> 00:15:00.633
Herausforderungen und Fragen sich für die
quantitativ forschende Kommunikations- und

00:15:00.633 --> 00:15:03.933
Medienwissenschaft in diesen
Phasen ergeben können.

00:15:05.233 --> 00:15:09.133
Über die Inhalte dieses Videos hinaus
wurde im FeKoM-Projekt eine

00:15:09.133 --> 00:15:13.066
praxisorientierte “Checkliste“ als
Hilfestellung zur forschungsethischen

00:15:13.066 --> 00:15:17.333
Selbstreflexion erstellt, in der Fragen zu
forschungsethischen Herausforderungen,

00:15:17.500 --> 00:15:21.899
Lösungsansätze und Diskussionspunkte
dargestellt werden, die im Laufe eines

00:15:21.899 --> 00:15:24.066
Forschungsprozesses
relevant werden können.

00:15:24.299 --> 00:15:27.500
Das Dokument steht auf der
FeKoM-Website zur Verfügung.

00:15:31.633 --> 00:15:33.600
Forschungsphase Konzeption

00:15:34.466 --> 00:15:36.566
Bei der Studienkonzeption müssen Sie sich

00:15:36.566 --> 00:15:41.100
zunächst darüber Klarheit verschaffen, ob
eine sogenannte Primärerhebung von Daten

00:15:41.100 --> 00:15:43.533
mit einem neuen Instrument
überhaupt notwendig ist.

00:15:44.366 --> 00:15:48.600
Hier sollte das Gebot der Datensparsamkeit
beachtet werden, das vorsieht, dass

00:15:48.600 --> 00:15:52.399
eigentlich nur Daten erhoben werden
sollten, wenn sie in dieser Form noch

00:15:52.399 --> 00:15:55.100
nicht vorliegen oder
nicht zugänglich sind.

00:15:55.433 --> 00:15:57.100
Zudem muss überlegt werden, ob die

00:15:57.100 --> 00:16:00.200
Erforschung des spezifischen
Themas ethisch vertretbar ist.

00:16:00.733 --> 00:16:04.866
Ein Beispiel: In einer Abschlussarbeit
soll die Wirksamkeit einer Serie

00:16:04.866 --> 00:16:08.966
überprüft werden, in der es um den
(explizit dargestellten) Selbstmord

00:16:08.966 --> 00:16:10.233
einer jungen Frau geht.

00:16:10.766 --> 00:16:14.933
Die Serie soll zu diesem Zweck jungen
Frauen vorgespielt werden, um dann eine

00:16:14.933 --> 00:16:18.000
mögliche Veränderung ihrer
suizidalen Neigung zu messen.

00:16:18.933 --> 00:16:21.066
Das ist ein Szenario, welches ethisch,

00:16:21.066 --> 00:16:23.333
zumindest im Rahmen einer
Qualifikationsarbeit,

00:16:23.333 --> 00:16:24.833
nicht vertretbar ist.

00:16:24.833 --> 00:16:28.866
Zudem sollten auch methodologische
Erwägungen getroffen werden:

00:16:28.866 --> 00:16:33.033
Es ist zum Beispiel so, dass es
Erhebungssituationen gibt, die tendenziell

00:16:33.033 --> 00:16:37.266
eher als unethisch gelten,
also zum Beispiel heimliches Filmen,

00:16:37.266 --> 00:16:40.833
heimliches Aufzeichnen von
Verhaltensspuren oder aber auch das

00:16:40.833 --> 00:16:45.266
Belauschen sind als verdeckte
Methoden ethisch problematisch.

00:16:45.266 --> 00:16:47.266
Wenn es allerdings nicht anders geht und

00:16:47.266 --> 00:16:51.233
das Thema dieses methodische Vorgehen
unbedingt erforderlich macht,

00:16:51.233 --> 00:16:55.500
dann muss der Einsatz besonders sorgfältig
begründet und gegebenenfalls Maßnahmen

00:16:55.500 --> 00:16:57.500
ergriffen werden, den
Schaden zu kompensieren.

00:16:58.933 --> 00:17:03.433
Andere Beispiele sind die Analyse von
digitalen Verhaltensspuren via Tracking,

00:17:03.433 --> 00:17:07.133
mobile Verfahren oder auch Forschung
in geschlossenen Chatrooms.

00:17:07.766 --> 00:17:09.866
Hier muss sehr sauber argumentiert werden,

00:17:09.866 --> 00:17:14.466
warum es notwendig ist, diese Daten
ohne eine Einwilligung einzuholen.

00:17:14.466 --> 00:17:16.333
Während der Durchführung ist es wichtig,

00:17:16.333 --> 00:17:20.333
dass das Forschungsteam sensibel mit den
Daten umgeht und Mitarbeitende

00:17:20.333 --> 00:17:22.700
entsprechend betreut
und angeleitet werden.

00:17:23.033 --> 00:17:25.166
Bei besonders sensiblen Fragestellungen

00:17:25.166 --> 00:17:29.266
oder vulnerablen Zielgruppen kann es
außerdem sinnvoll sein, auch eine

00:17:29.266 --> 00:17:32.033
Genehmigung durch eine
Ethikkommission einzuholen.

00:17:32.599 --> 00:17:34.833
Die Entscheidungen auf Basis dieser Fragen

00:17:34.833 --> 00:17:39.099
und Abwägungen können dazu führen, dass
die methodische Forschungsfreiheit sich

00:17:39.099 --> 00:17:43.066
möglicherweise etwas eingeschränkt
anfühlt, dass der Aufwand der Forschung

00:17:43.066 --> 00:17:48.000
steigt und dass möglicherweise auch die
externe Validität beeinträchtigt wird.

00:17:48.299 --> 00:17:49.933
Dieses Spannungsfeld sollte gute

00:17:49.933 --> 00:17:53.299
wissenschaftliche Arbeit
aber aushalten können.

00:17:56.400 --> 00:17:59.299
Forschungsphase Grundgesamtheit
und Stichprobe

00:18:00.933 --> 00:18:02.633
In der Forschungsphase, in der die

00:18:02.633 --> 00:18:06.266
Grundgesamtheit definiert und die
Kriterien der Stichprobe festgelegt

00:18:06.266 --> 00:18:10.533
werden, stellen sich zum Beispiel
Fragen der Auswahlgerechtigkeit.

00:18:10.533 --> 00:18:11.966
Diese kann insbesondere bei der

00:18:11.966 --> 00:18:16.866
Gruppenbildung durch eine randomisierte
Zuteilung relativ leicht erreicht werden.

00:18:16.866 --> 00:18:18.400
Hinsichtlich der Definition der

00:18:18.400 --> 00:18:22.766
Grundgesamtheit muss darauf geachtet
werden, möglichst inklusiv zu sein.

00:18:22.766 --> 00:18:24.833
Das gilt auch für das Auswahlverfahren.

00:18:25.166 --> 00:18:27.200
Denn hier spielen zusätzlich auch Fragen

00:18:27.200 --> 00:18:30.500
der Barrierefreiheit, insbesondere bei
Online-Umfragen der digitalen

00:18:30.500 --> 00:18:33.966
Barrierefreiheit (zum Beispiel
durch Screenreader), eine Rolle.

00:18:34.466 --> 00:18:38.500
Es sollte ein möglichst barrierefreier
Zugang ermöglicht werden, um Personen

00:18:38.500 --> 00:18:41.566
nicht schon von Beginn an von der
Teilnahme auszuschließen.

00:18:41.966 --> 00:18:43.966
Eine weitere relevante Frage an diesem

00:18:43.966 --> 00:18:48.599
Punkt ist, ob personenbezogene Daten
erhoben werden und wenn ja, welche.

00:18:48.966 --> 00:18:53.166
Zu personenbezogenen Daten zählen alle
Angaben, die Rückschlüsse auf eine Person

00:18:53.166 --> 00:18:58.366
ermöglichen und diese identifizieren, wie
zum Beispiel allgemeine Personendaten

00:18:58.366 --> 00:19:03.366
(Name, Adresse, Geburtsdatum,
Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse).

00:19:03.633 --> 00:19:05.466
Man sollte sich stets die Frage stellen,

00:19:05.466 --> 00:19:09.566
welche Relevanz solche Informationen
für die Forschungsfrage beziehungsweise

00:19:09.566 --> 00:19:11.633
für die Definition und Zuordnung zur

00:19:11.633 --> 00:19:15.666
Stichprobe haben oder ob grundsätzlich
auf sie verzichtet werden kann.

00:19:15.900 --> 00:19:17.966
Je mehr personenbezogene Daten erhoben

00:19:17.966 --> 00:19:21.900
werden, desto schwieriger ist eine
durchgehende Wahrung der Anonymität.

00:19:22.333 --> 00:19:25.466
Insbesondere bei der Arbeit
mit vulnerablen Zielgruppen,

00:19:25.466 --> 00:19:28.099
zum Beispiel
Kindern oder psychisch Erkrankten,

00:19:28.099 --> 00:19:31.700
gilt es, die Stichprobengewinnung
besonders sensibel in Hinblick auf

00:19:31.700 --> 00:19:34.099
forschungsethische
Grundsätze durchzuführen.

00:19:34.599 --> 00:19:37.533
Zudem muss dies bei der
Einwilligungsprozedur berücksichtigt

00:19:37.533 --> 00:19:40.000
werden, auf die wir noch
zu sprechen kommen.

00:19:40.066 --> 00:19:42.099
Auch hier können sich durch die Beachtung

00:19:42.099 --> 00:19:44.900
dieser Punkte methodische
Herausforderungen ergeben:

00:19:44.900 --> 00:19:46.599
Es kann zu einer Einschränkung der

00:19:46.599 --> 00:19:49.433
Reliabilität durch
Repräsentationsfehler kommen.

00:19:49.799 --> 00:19:54.133
Es könnte schwierig sein, die Ziehung
einer Zufallsstichprobe einzusetzen,

00:19:54.133 --> 00:19:57.900
auch wenn das möglicherweise die
gerechteste Art der Zuteilung wäre.

00:19:58.299 --> 00:20:02.333
Und insbesondere die Wahrung der
Anonymität in der Studienorganisation

00:20:02.333 --> 00:20:07.233
kann technische Herausforderungen und
zusätzliche Arbeit mit sich bringen.

00:20:09.766 --> 00:20:12.200
Forschungsphase Rekrutierung

00:20:12.200 --> 00:20:16.433
Auch in der Phase der Rekrutierung stellen
sich in kommunikationswissenschaftlichen

00:20:16.433 --> 00:20:19.466
Forschungsprojekten
forschungsethische Fragen.

00:20:19.966 --> 00:20:24.400
Zentral ist hier die Aufklärungs- und
Einwilligungsprozedur, kurz die

00:20:24.400 --> 00:20:29.033
sogenannte informierte Einwilligung
(Englisch: Informed Consent).

00:20:29.033 --> 00:20:31.033
Sie klärt potentielle Teilnehmer*innen

00:20:31.033 --> 00:20:33.733
über die Freiwilligkeit
der Studienteilnahme auf.

00:20:34.166 --> 00:20:38.166
Erinnern Sie sich, es ist ein wichtiger
forschungsethischer Grundsatz, dass

00:20:38.166 --> 00:20:41.400
Menschen nicht zu einer Teilnahme
gezwungen werden dürfen.

00:20:41.400 --> 00:20:43.466
Und damit sie auf einer informierten Basis

00:20:43.466 --> 00:20:47.666
entscheiden können, sind Zweck und Ablauf
der Studie, Kosten und Nutzen,

00:20:47.766 --> 00:20:51.066
Datenverwendung und
Kontaktmöglichkeiten anzugeben.

00:20:51.433 --> 00:20:53.299
Eine Ausnahme mit Blick auf Zweck und

00:20:53.299 --> 00:20:58.033
Ablauf der Studie sind Befragungen im
Kontext von Experimentaldesigns,

00:20:58.033 --> 00:21:00.900
die aus methodischen Gründen
eine Täuschung enthalten.

00:21:01.166 --> 00:21:04.366
Wenn dies notwendig ist, muss
gegebenenfalls ein entsprechendes

00:21:04.366 --> 00:21:07.299
Debriefing spätestens am
Ende der Studie erfolgen.

00:21:07.299 --> 00:21:11.166
Allerdings ist es nicht immer einfach,
alle Teilnehmer*innen durch ein Debriefing

00:21:11.166 --> 00:21:15.333
zu erreichen, zum Beispiel im Fall
von abgebrochenen Online-Umfragen.

00:21:15.333 --> 00:21:19.400
Eine Herausforderung einer solchen
Informed-Consent-Prozedur ist, dass diese

00:21:19.400 --> 00:21:23.266
Freiwilligkeit garantiert und gleichzeitig
auch dokumentiert werden muss.

00:21:23.599 --> 00:21:27.833
Was passiert mit Personen, die den
Fragebogen zwischendurch abbrechen?

00:21:27.833 --> 00:21:31.933
Ist das eine Entscheidung dagegen oder
haben sie einfach keine Lust mehr?

00:21:32.400 --> 00:21:35.566
Ist es in Ordnung, die Daten
trotzdem weiter zu benutzen?

00:21:36.033 --> 00:21:38.233
Es kann zudem auch Situationen geben, wo

00:21:38.233 --> 00:21:40.799
eine informierte Einwilligung nicht
möglich ist,

00:21:40.799 --> 00:21:45.466
zum Beispiel bei Beobachtungsstudien
oder Untersuchungen in Online-Foren.

00:21:45.799 --> 00:21:47.233
Dann sollte bei den nachfolgenden

00:21:47.233 --> 00:21:51.433
Schritten besondere Sorgfalt auf die
Anonymisierung der Daten gelegt werden.

00:21:51.833 --> 00:21:56.233
Eine weitere Herausforderung besteht
in der Angemessenheit von Incentives:

00:21:56.233 --> 00:21:59.033
Ist es im Sinne des
Freiwilligkeitsgebots zum Beispiel

00:21:59.033 --> 00:22:02.233
in Ordnung, Credit-Points für
die Teilnahme auszuloben?

00:22:02.700 --> 00:22:06.166
Im FeKoM-Projekt wurde eine ausführliche
Vorlage für Studien- und

00:22:06.166 --> 00:22:09.666
Datenschutzinformationen
im Rahmen der Einwilligungserklärung zu

00:22:09.666 --> 00:22:13.933
einer Online-Umfrage zusammengestellt,
die viele dieser Aspekte berücksichtigt.

00:22:14.200 --> 00:22:17.833
Sie kann auf der Projekt-Website heruntergeladen werden.

00:22:25.799 --> 00:22:28.200
Forschungsphase Datenerhebung

00:22:28.200 --> 00:22:29.566
Auch in der Forschungsphase der

00:22:29.566 --> 00:22:33.000
Datenerhebung stellen sich spezifische
forschungsethische Fragen.

00:22:33.299 --> 00:22:37.366
Diese sind einmal davon abhängig, welche
Art von Daten erhoben werden soll.

00:22:37.366 --> 00:22:40.599
Es macht einen Unterschied für die
forschungsethische Reichweite und

00:22:40.599 --> 00:22:44.900
Betrachtung, ob die Daten aus einer
verdeckten Beobachtung stammen, ob es sich

00:22:44.900 --> 00:22:49.733
um digitale Verhaltensspuren handelt oder
ob Social-Media-Daten analysiert werden.

00:22:50.233 --> 00:22:52.233
Bei einer Online-Befragung werden
zum Beispiel

00:22:52.233 --> 00:22:55.333
häufig zusätzliche
Datenspuren gespeichert.

00:22:55.333 --> 00:22:58.766
Es wird zum Beispiel unter
Umständen automatisiert miterfasst,

00:22:58.766 --> 00:23:03.000
welcher Browser genutzt oder zu welcher
Zeit die Fragen beantwortet wurden.

00:23:03.400 --> 00:23:05.066
Je nachdem, welche Befragungssoftware

00:23:05.066 --> 00:23:09.566
eingesetzt wird, können auch noch andere
Daten automatisch miterhoben werden.

00:23:09.866 --> 00:23:11.633
Die Befragten sollten darüber informiert

00:23:11.633 --> 00:23:15.000
werden, was davon gespeichert
wird und was nicht.

00:23:15.000 --> 00:23:18.900
Hier sollten Sie sich auf das beschränken,
was tatsächlich notwendig ist.

00:23:18.900 --> 00:23:23.299
Das Grundprinzip der Freiwilligkeit
sollte auch bei einzelnen Fragen gelten.

00:23:23.599 --> 00:23:27.333
Das heißt, die Befragten sollten die
Möglichkeit haben, zu sagen:

00:23:27.333 --> 00:23:29.500
Diese Frage möchte ich
nicht beantworten.

00:23:29.833 --> 00:23:33.433
Ein bewusstes Auslassen sollte
technisch ermöglicht werden.

00:23:33.433 --> 00:23:37.733
Eine Antwortpflicht ist auf die zwingend
notwendigen Angaben zu beschränken,

00:23:37.733 --> 00:23:40.033
zum Beispiel auf
Fragen, auf die Sie nicht verzichten

00:23:40.033 --> 00:23:45.066
können, weil es ganz zentrale Filterfragen
sind oder sie für die Gruppenbildung oder

00:23:45.066 --> 00:23:49.166
Quotierung nötig sind, wie zum Beispiel
Alter, Geschlecht und Bildung.

00:23:49.633 --> 00:23:53.533
Um der Gefahr einer nachträglichen
Deanonymisierung zu begegnen, kann zum

00:23:53.533 --> 00:23:57.400
Beispiel auch mit gruppierten
Antwortvorgaben gearbeitet werden.

00:23:57.400 --> 00:23:59.666
Dabei wird etwa das Alter nicht mit einem

00:23:59.666 --> 00:24:03.033
spezifischen Geburtsjahr erfasst,
sondern in Dekaden.

00:24:03.500 --> 00:24:05.533
Hier kommen methodische beziehungsweise

00:24:05.533 --> 00:24:07.666
statistische Abwägungen mit ins Spiel,

00:24:07.900 --> 00:24:11.500
denn bei diesem Vorgehen
verringert sich das Datenniveau:

00:24:11.500 --> 00:24:13.500
Wenn das Alter gruppiert erfasst wird,

00:24:13.533 --> 00:24:17.799
haben Sie nur noch ein ordinales
Datenniveau und kein metrisches mehr.

00:24:18.000 --> 00:24:21.299
Dies kann für bestimmte
Auswertungsverfahren problematisch sein.

00:24:23.366 --> 00:24:25.466
Forschungsphase Datenspeicherung

00:24:26.099 --> 00:24:29.266
Wenn es um den Bereich der
Datenspeicherung geht, sind alle Fragen

00:24:29.266 --> 00:24:33.166
rund um das Datenhandling und
die Datensicherheit von Relevanz,

00:24:33.166 --> 00:24:37.599
insbesondere auch bei Langzeitstudien oder
bei kollaborativen Arbeiten.

00:24:38.133 --> 00:24:42.599
Bei Langzeitstudien ist es wichtig zu
überlegen, wie einzelne Datensätze

00:24:42.599 --> 00:24:46.533
(wie die Wellen einer Panelbefragung)
anonym miteinander verknüpft werden.

00:24:47.200 --> 00:24:49.633
Wenn mehrere Forschende zusammenarbeiten

00:24:49.633 --> 00:24:53.599
und das vielleicht in mehreren
Institutionen über Ländergrenzen hinweg,

00:24:53.599 --> 00:24:57.900
muss trotzdem sichergestellt werden
können, dass das, was an Datenschutz und

00:24:57.900 --> 00:25:01.433
Anonymität den Forschungssubjekten
gegenüber vereinbart wurde,

00:25:01.433 --> 00:25:04.333
auch tatsächlich umgesetzt
und eingehalten wird.

00:25:04.733 --> 00:25:06.633
Das heißt, Sie müssen sich überlegen, auf

00:25:06.633 --> 00:25:09.500
welcher Art Server werden
die Daten gespeichert?

00:25:09.733 --> 00:25:12.266
Welche Besonderheiten bringt
dieser Server mit sich?

00:25:12.666 --> 00:25:15.333
Wer hat nach der Erhebung
Zugriff auf die Daten?

00:25:15.700 --> 00:25:19.200
Wie müssen insbesondere personenbezogene
Daten gespeichert werden?

00:25:19.733 --> 00:25:21.666
Alle Zusagen, die auf diese Fragen im

00:25:21.666 --> 00:25:25.500
Kontext der Einwilligungs- und
Datenschutzerklärung gegeben werden,

00:25:25.500 --> 00:25:28.099
müssen in dieser Phase
auch eingehalten werden.

00:25:28.566 --> 00:25:30.333
Häufig ist es sinnvoll, für diese

00:25:30.333 --> 00:25:33.099
Vereinbarungen einen Forschungsdatenmanagementplan

00:25:33.099 --> 00:25:36.900
zu erstellen. Zu datenschutzrechtlichen Fragen im Kontext

00:25:36.900 --> 00:25:41.099
von Online-Befragungen wurde im
FeKoM-Projekt eine Checkliste Datenschutz

00:25:41.099 --> 00:25:45.500
zusammengestellt, die auf der
Projekt-Webseite frei verfügbar ist.

00:25:48.066 --> 00:25:50.599
Forschungsphase Analyse und Publikation

00:25:51.166 --> 00:25:55.466
In der abschließenden Forschungsphase der
Analyse der Daten und der Publikation

00:25:55.466 --> 00:26:00.233
gilt es nun, besonderes Augenmerk darauf
zu legen, die zugesagte Vertraulichkeit

00:26:00.233 --> 00:26:03.966
auch tatsächlich einzuhalten -
und dies zudem durchgängig.

00:26:03.966 --> 00:26:06.333
Im Kontext der Datenaufbereitung und

00:26:06.333 --> 00:26:10.133
-auswertung gibt es zum Beispiel eine
Möglichkeit, den Datensatz so zu

00:26:10.133 --> 00:26:13.766
aggregieren, dass Einzelfälle
nicht mehr zu identifizieren sind.

00:26:14.166 --> 00:26:16.200
Oder Sie können den Datensatz faktisch

00:26:16.200 --> 00:26:20.366
anonymisieren, also bestimmte
Personenstandsdaten löschen.

00:26:20.366 --> 00:26:23.433
Im Kontext der Arbeit mit Zitaten,
insbesondere aus

00:26:23.433 --> 00:26:27.566
qualitativen Leitfadengesprächen, aber
auch zur Illustration quantitativ

00:26:27.566 --> 00:26:31.799
erhobener Daten (zum Beispiel Instagram-
Posts oder Nutzendenkommentare zu

00:26:31.799 --> 00:26:34.799
Onlinezeitungen), ist eine Möglichkeit, die Suchfunktion

00:26:34.799 --> 00:26:37.266
von Zitaten im Netz einzuschränken,

00:26:37.266 --> 00:26:40.233
indem nicht die Originalzitate
genommen werden, sondern

00:26:40.233 --> 00:26:45.066
diese paraphrasiert werden, also so, dass
noch Sinn und Inhalt übereinstimmen.

00:26:45.599 --> 00:26:47.400
Auf diese Art und Weise kann vermieden

00:26:47.400 --> 00:26:51.266
werden, dass die Zitate mit Hilfe von
Suchmaschinen gefunden werden können.

00:26:51.533 --> 00:26:55.466
Gleichzeitig gilt es aber auch,
Urheberrechte der Studienteilnehmer*innen

00:26:55.466 --> 00:26:58.966
zu wahren, etwa bei der Analyse
kreativer Inhalte

00:26:58.966 --> 00:27:00.566
wie zum Beispiel Memes.

00:27:01.000 --> 00:27:02.633
Und auch die eigene, im Rahmen der

00:27:02.633 --> 00:27:07.133
Publikation verwendete Sprache, kann in
den Blick genommen und gerechter gestaltet

00:27:07.133 --> 00:27:11.099
werden, insbesondere durch den
Einsatz inklusiver Formulierungen.

00:27:11.533 --> 00:27:15.266
Durch Maßnahmen wie Aggregation oder
Paraphrasieren kann jedoch die

00:27:15.266 --> 00:27:18.433
intersubjektive Nachvollziehbarkeit
eingeschränkt werden.

00:27:18.799 --> 00:27:22.900
Hier müssen Forschende erneut eine
Schaden-Nutzen-Abwägung durchführen und

00:27:22.900 --> 00:27:27.599
entscheiden, was im Rahmen des
jeweiligen Projektes wichtiger ist.

00:27:29.933 --> 00:27:34.066
Viertens. Spezifische Fragen
der empirischen Methoden.

00:27:36.333 --> 00:27:38.433
Beispiele spezifischer Herausforderungen

00:27:38.433 --> 00:27:42.866
bei inhaltsanalytischen Studien.
Forschungsethische Herausforderungen

00:27:42.866 --> 00:27:46.666
ergeben sich nicht nur in jeder
Phase des Forschungsprozesses.

00:27:46.666 --> 00:27:50.366
Auch in den einzelnen empirischen
Erhebungsmethoden treten spezifische

00:27:50.366 --> 00:27:52.733
Herausforderungen und Fragen auf.

00:27:52.766 --> 00:27:55.000
Im Kontext der Inhaltsanalyse gibt es zum

00:27:55.000 --> 00:27:59.566
Beispiel Fragen, die insbesondere durch
die Digitalisierung der Materialien und

00:27:59.566 --> 00:28:02.866
durch die Digitalisierung der
Kommunikationsstrukturen in den letzten

00:28:02.866 --> 00:28:05.799
Jahren noch mal an
Brisanz gewonnen haben.

00:28:06.166 --> 00:28:07.966
Da ist zum Beispiel die Frage, ob es sich

00:28:07.966 --> 00:28:11.599
um öffentliche oder private
Daten oder Quellen handelt.

00:28:11.599 --> 00:28:13.566
Nehmen Sie als Beispiel die Analyse von

00:28:13.566 --> 00:28:16.833
Instagram-Accounts
verschiedener Politiker*innen.

00:28:16.833 --> 00:28:18.633
Kann in der Forschung mit diesen Accounts

00:28:18.633 --> 00:28:23.299
öffentlicher Personen anders umgegangen
werden als mit denen von Privatpersonen?

00:28:23.866 --> 00:28:25.366
Oder im generellen Kontext von

00:28:25.366 --> 00:28:29.833
Social-Media-Quellen muss man fragen:
Wer sind die Urheber*innen von Daten?

00:28:30.033 --> 00:28:31.333
Sind es Journalist*innen?

00:28:31.566 --> 00:28:33.000
Sind es Privatpersonen?

00:28:33.366 --> 00:28:37.099
Und für welche dieser Daten bräuchte es in
der inhaltsanalytischen Verwendung

00:28:37.099 --> 00:28:40.099
eigentlich eine Einwilligung
der Urheber*innen?

00:28:40.633 --> 00:28:43.233
Außerdem ist wichtig: Welche Vorgaben sind

00:28:43.233 --> 00:28:45.900
bei den jeweiligen ausgewählten
Datenquellen zu beachten?

00:28:46.433 --> 00:28:49.933
Die verschiedenen Plattformen
unterscheiden sich darin, wie restriktiv

00:28:49.933 --> 00:28:52.633
ihre Vorgaben zur
Verwendung der Daten sind.

00:28:53.166 --> 00:28:57.166
Im Kontext von bestimmten thematischen
Fragestellungen ist auch die Frage

00:28:57.200 --> 00:29:02.066
relevant, welche Inhalte auf die Dauer zu
belastend sind für die Codierer*innen

00:29:02.066 --> 00:29:06.333
sowie für diejenigen, die die Daten
auswerten und interpretieren müssen.

00:29:10.599 --> 00:29:15.033
Heuristik zur Entscheidungsfindung:
Analyse von Social-Media-Daten

00:29:15.433 --> 00:29:17.233
Aufgrund der Vielzahl an Fragen ist es

00:29:17.233 --> 00:29:20.066
häufig sinnvoll, diese
systematisch anzugehen.

00:29:20.233 --> 00:29:24.533
Dafür eignet sich das bereits genannte
kasuistische Vorgehen, das wir hier auf

00:29:24.533 --> 00:29:28.033
eine Studie mit
Social-Media-Daten anwenden.

00:29:29.166 --> 00:29:30.466
Sie sehen in der Abbildung eine

00:29:30.466 --> 00:29:33.299
Entscheidungsheuristik
anhand eines Beispielfalls.

00:29:33.299 --> 00:29:35.066
Das Vorgehen ermöglicht es, verschiedene

00:29:35.066 --> 00:29:38.066
Aspekte eines geplanten
Forschungsprojektes auf Kontinuen zu

00:29:38.066 --> 00:29:41.933
verorten, um daraus abzuleiten, ob eine
informierte Einwilligung der

00:29:41.933 --> 00:29:44.633
Studienteilnehmer*innen
eingeholt werden sollte.

00:29:45.033 --> 00:29:48.333
Folgende Entscheidungsdimensionen sind
zum Beispiel sinnvoll:

00:29:49.133 --> 00:29:53.299
Methodologie (qualitativ - quantitativ),

00:29:53.733 --> 00:29:57.266
Zugänglichkeit (beschränkt - öffentlich),

00:29:57.666 --> 00:30:02.200
Sensibilität der Informationen
(hoch - niedrig),

00:30:02.666 --> 00:30:06.733
Vulnerabilität der Teilnehmer*innen
(hoch - niedrig),

00:30:07.333 --> 00:30:10.966
Grad der Interaktion zwischen
Teilnehmer*innen und Forschenden

00:30:10.966 --> 00:30:13.066
(hoch - gering) und

00:30:13.066 --> 00:30:15.400
Publikationsformate Daten

00:30:15.400 --> 00:30:19.200
(einzelfallbezogen - aggregiert
beziehungsweise anonymisiert).

00:30:21.299 --> 00:30:24.633
Im Beispielfall möchten Sie die
identitätsbildenden Äußerungen einer

00:30:24.633 --> 00:30:28.033
vulnerablen, marginalisierten
und/oder stigmatisierten

00:30:28.033 --> 00:30:31.700
Online-Community in einem geschlossenen
Forum erforschen,

00:30:31.700 --> 00:30:35.433
die zum Beispiel aufgrund ihres
Gesundheitszustands, ihrer sexuellen

00:30:35.433 --> 00:30:39.433
Orientierung oder ihrer Herkunft
im virtuellen Raum zusammenkommt.

00:30:39.866 --> 00:30:41.500
Hierzu führen Sie eine quantitative

00:30:41.500 --> 00:30:46.466
Analyse der Diskurse dieser Community in
einer geschlossenen Facebookgruppe durch,

00:30:46.466 --> 00:30:50.766
indem Sie sich in diesem Forum anmelden
und die behandelten Themen und vorhandene

00:30:50.766 --> 00:30:54.700
Informationen über die Nutzenden
sowie Verweise auf andere Personen

00:30:54.700 --> 00:30:57.700
zum Beispiel
automatisiert erfassen.

00:31:01.500 --> 00:31:03.633
Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine

00:31:03.633 --> 00:31:08.633
quantitative Methode,
(Methodologie: quantitativ)

00:31:08.633 --> 00:31:10.766
und die untersuchten Diskurse finden in

00:31:10.766 --> 00:31:14.900
einem geschützten Raum statt,
(Zugänglichkeit: beschränkt),

00:31:14.900 --> 00:31:19.866
das Thema "Identitätsbildung" ist intim
(Sensibilität der Informationen: hoch).

00:31:21.033 --> 00:31:23.200
Da Sie die Facebook-Daten der User*innen

00:31:23.233 --> 00:31:27.766
sowie ihrer Netzwerke erfassen,
sind diese prinzipiell auffindbar

00:31:27.766 --> 00:31:30.366
(Vulnerabilität: hoch).

00:31:30.566 --> 00:31:34.466
Sie analysieren die Diskurse,
ohne selbst aktiv einzugreifen

00:31:34.466 --> 00:31:37.466
(Grad der Interaktion: gering).

00:31:37.466 --> 00:31:38.799
Für Ihre Publikationen in

00:31:38.799 --> 00:31:42.500
Fachzeitschriften und auf
wissenschaftlichen Tagungen möchten Sie

00:31:42.500 --> 00:31:47.066
wörtliche Zitate aus den Diskursen zur
Illustration der Befunde verwenden

00:31:47.066 --> 00:31:50.299
(Publikationsformat: einzelfallbezogen).

00:31:52.900 --> 00:31:54.866
Wenn Sie hieraus nun einen gedanklichen

00:31:54.900 --> 00:31:58.900
Mittelwert bilden, wird ersichtlich, dass
für diese Studie eine informierte

00:31:58.933 --> 00:32:02.033
Einwilligung der
Studienteilnehmer*innen geboten wäre.

00:32:02.633 --> 00:32:04.166
Wenn das Einholen der informierten

00:32:04.200 --> 00:32:08.000
Einwilligung allerdings auf massive
praktische Probleme stößt

00:32:08.200 --> 00:32:11.299
(zum Beispiel wenn durch die
automatisierte Analyse die Anzahl der

00:32:11.299 --> 00:32:15.833
zu informierenden Personen zu groß ist),
können Sie auch an einer anderen

00:32:15.833 --> 00:32:20.599
Stellschraube drehen und beispielsweise
bei der Publikation auf Datenaggregation

00:32:20.599 --> 00:32:25.799
(etwa mittels Wortwolken) oder konsequente
Anonymisierung achten, um die Privatsphäre

00:32:25.799 --> 00:32:27.900
der Forschungsteilnehmer*innen
zu schützen.

00:32:28.166 --> 00:32:32.266
Im vorliegenden Beispielfall sollte die
informierte Einwilligung in jedem Fall von

00:32:32.266 --> 00:32:35.733
dem oder der Gründer*in der
geschlossenen Gruppe eingeholt werden.

00:32:39.833 --> 00:32:42.866
Beispiele spezifischer Herausforderungen
bei Befragungen

00:32:43.799 --> 00:32:45.799
Auch bei der Methode der Befragung ergeben

00:32:45.799 --> 00:32:48.866
sich spezifische forschungsethische
Herausforderungen.

00:32:49.166 --> 00:32:53.500
Einige davon wurden schon im Rahmen der
einzelnen Forschungsphasen, etwa bei der

00:32:53.500 --> 00:32:56.700
Datenerhebung oder bei der
Rekrutierung, thematisiert.

00:32:57.099 --> 00:33:00.599
Weitere Fragen, die sich im Kontext von
Befragungen stellen, sind:

00:33:01.033 --> 00:33:03.966
Wird überhaupt eine informierte
Einwilligung benötigt?

00:33:04.366 --> 00:33:07.333
Eignet sich das Thema
für eine Online-Umfrage?

00:33:07.333 --> 00:33:08.966
Hierbei gilt es zu beachten, dass Sie bei

00:33:08.966 --> 00:33:12.533
einer Online-Umfrage weniger steuern
können, wer am Ende tatsächlich den

00:33:12.533 --> 00:33:16.000
Fragebogen ausfüllt
und auch welche Personen

00:33:16.000 --> 00:33:18.599
zum Beispiel
Materialien sehen, die im Fragebogen

00:33:18.599 --> 00:33:22.900
enthalten sind, weil Sie keine Kontrolle
über die Ausfüllsituation haben.

00:33:23.700 --> 00:33:26.200
Hier stellt sich auch die
Frage der Gerechtigkeit.

00:33:26.466 --> 00:33:28.400
Haben alle Personen, die teilnehmen

00:33:28.400 --> 00:33:33.333
sollen, einen Internetzugang und können
einen Online-Fragebogen auch bedienen?

00:33:38.000 --> 00:33:42.266
Beispiele spezifischer Herausforderungen
bei experimentellen Designs

00:33:43.066 --> 00:33:47.233
Bei experimentellen Designs stellt sich
insbesondere die Frage, inwieweit eine

00:33:47.233 --> 00:33:49.466
Täuschung der Teilnehmenden
wirklich nötig

00:33:49.466 --> 00:33:53.833
beziehungsweise zumutbar ist.
Wenn mit einer Täuschung gearbeitet wird,

00:33:53.833 --> 00:33:58.266
müssen die Teilnehmenden darüber in einem
Debriefing ausführlich aufgeklärt werden.

00:33:58.500 --> 00:34:00.166
Gegebenenfalls sollten sie dann noch

00:34:00.166 --> 00:34:04.099
einmal die Möglichkeit erhalten,
ihre Einwilligung zurückzuziehen.

00:34:04.433 --> 00:34:07.866
Bei einigen Studien werden zudem
belastende Stimuli verwendet,

00:34:07.866 --> 00:34:10.800
wie zum Beispiel
Gewaltvideos oder Hasskommentare.

00:34:11.266 --> 00:34:13.599
Dabei muss abgewogen werden, inwieweit die

00:34:13.599 --> 00:34:16.733
Verwendung dieses Materials wirklich
zumutbar ist

00:34:16.733 --> 00:34:20.633
und auch, wie Nutzen und Schaden einer
solchen Studie möglichst gleichmäßig auf

00:34:20.633 --> 00:34:23.766
die verschiedenen Experimentalgruppen
verteilt werden können

00:34:24.033 --> 00:34:26.766
beziehungsweise wenn das
nicht möglich ist, welche

00:34:26.766 --> 00:34:30.433
Kompensation stärker belastete
Gruppen erhalten können.

00:34:34.633 --> 00:34:38.666
Beispiele spezifischer
Herausforderungen bei Beobachtungen

00:34:39.066 --> 00:34:43.066
Bei der Erhebungmethode der Beobachtung
stellen sich forschungsethische Fragen

00:34:43.066 --> 00:34:45.766
besonders im Rahmen von
verdeckten Untersuchungen.

00:34:46.199 --> 00:34:48.699
An welchen Orten dürfen Personen
zum Beispiel auch

00:34:48.699 --> 00:34:51.433
ohne vorherige
Einwilligung beobachtet werden?

00:34:51.833 --> 00:34:55.699
Können die beobachteten Personen
auch nachträglich aufgeklärt werden?

00:34:56.000 --> 00:34:59.933
Bei Beobachtungen, die zum Beispiel
in Internetforen stattfinden, muss zudem

00:34:59.933 --> 00:35:04.000
abgewogen werden, wie mit den dortigen
Verhaltensspuren umgegangen wird

00:35:04.333 --> 00:35:08.733
beziehungsweise ob und gegebenenfalls wie
diese analysiert werden können.

00:35:09.199 --> 00:35:13.766
Beobachtungen können zudem nicht nur für
die beobachteten Personen belastend sein,

00:35:13.766 --> 00:35:15.533
auch auf die durchführenden Forschenden

00:35:15.533 --> 00:35:20.000
oder Hilfskräfte kann sich eine solche
Situation negativ auswirken,

00:35:20.000 --> 00:35:22.966
zum Beispiel wenn das genaue Vorgehen
im Vorhinein nicht eindeutig

00:35:22.966 --> 00:35:27.033
abgesprochen wurde. Hilfreiche Tipps
für den Umgang in diesen

00:35:27.033 --> 00:35:30.000
Situationen mit studentischen
Hilfskräften finden sich

00:35:30.000 --> 00:35:34.166
zum Beispiel
in der Publikation von Podschuweit 2021.

00:35:38.766 --> 00:35:40.433
Vertiefende Lernfragen

00:35:40.766 --> 00:35:42.000
In diesem Video haben Sie den

00:35:42.000 --> 00:35:45.800
theoretischen Hintergrund angewandter
Forschungsethik kennengelernt

00:35:45.800 --> 00:35:49.199
und sich mit konkreten Herausforderungen
methodischer Entscheidungen aus

00:35:49.199 --> 00:35:52.166
forschungsethischer Perspektive
auseinandergesetzt.

00:35:52.666 --> 00:35:56.533
Es liegt in der Natur des hier
vorgestellten kasuistischen Ansatzes,

00:35:56.533 --> 00:35:59.699
dass es mehr Fragen als
konkrete Antworten gibt.

00:36:00.033 --> 00:36:01.866
Abschließend können Sie daher für sich

00:36:01.866 --> 00:36:05.733
selbst durch einige Fragen Ihr
Verständnis prüfen und erweitern:

00:36:06.366 --> 00:36:10.000
Welche Anspruchsgruppen müssen in
forschungsethischen Prozessen miteinander

00:36:10.000 --> 00:36:13.099
in Einklang und Aushandlung
gebracht werden?

00:36:13.833 --> 00:36:15.300
Welche der forschungsethischen

00:36:15.300 --> 00:36:19.666
Grundprinzipien (Prima-facie-Prinzipien),
können Sie benennen?

00:36:20.466 --> 00:36:24.099
Können Sie Beispiele aus den einzelnen
Forschungsphasen geben, in denen

00:36:24.099 --> 00:36:28.433
forschungsethische und methodologische
Entscheidungen im Konflikt stehen?

00:36:29.333 --> 00:36:32.800
Welche spezifischen forschungsethischen
Fragen stellen sich im Rahmen der

00:36:32.800 --> 00:36:35.233
verschiedenen empirischen
Erhebungsmethoden

00:36:35.233 --> 00:36:37.766
beziehungsweise Forschungsdesigns

00:36:37.766 --> 00:36:41.900
(Inhaltsanalyse, Befragung,
Experiment, Beobachtung).

00:36:42.666 --> 00:36:44.833
Versuchen Sie pro Methode beziehungsweise

00:36:44.833 --> 00:36:48.233
Design mindestens zwei
Beispiele zu finden.

00:36:52.866 --> 00:36:54.733
Wenn Sie Spaß an der Auseinandersetzung

00:36:54.733 --> 00:36:58.633
mit ethischen Fragestellungen haben und
Ihr erlerntes Wissen aus diesem Video

00:36:58.633 --> 00:37:01.433
anwenden möchten,
empfehlen wir darüber hinaus das

00:37:01.433 --> 00:37:04.433
Dilemma Game der Erasmus-
Universität Rotterdam.

00:37:04.433 --> 00:37:08.766
Sie können sich die App für Ihr Smartphone
unter dem angegebenen Link herunterladen.

00:37:10.466 --> 00:37:15.333
Auf der FeKoM-Projektwebseite finden Sie
zudem Tipps für weiterführende Literatur

00:37:15.333 --> 00:37:18.766
sowie Listen mit hilfreichen Quellen
für Studierende oder Lehrende.

00:37:19.266 --> 00:37:23.066
Zudem stehen die Ergebnisse der
verschiedenen Teilstudien des Projektes

00:37:23.066 --> 00:37:26.599
und darauf aufbauende Publikationen
auf der Website zur Verfügung.

