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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Ed.). (2020). Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. https://forschungsservice.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/d_forschungsservice/Formulare_Info_Stipendien/Praxisleitfaden_fuer_Integritaet_und_Ethik_in_der_Wissenschaft_Stand_29-9-2020_Final.pdf

Zusammenfassung

Die hier vorgelegten Leitlinien für Integrität und Ethik in der Wissenschaft sind eine Sammlung von Standards guter wissenschaftlicher Praxis und von wissenschaftsethischen Prinzipien. Der Text, den Wissenschaftler/innen und Expert/innen erarbeitet haben, versteht sich also ausdrücklich nicht als rechtlich verbindliches Regelwerk, sondern als Orientierungshilfe für Wissenschaftler/innen aller Disziplinen und die Verantwortlichen inihren Institutionen. Der Praxisleitfaden ist in drei Abschnitte unterteilt. Im zweiten Kapitel werden allgemeine Grundprinzipien der Forschungsintegrität und Forschungsethik erläutert, die mit den handlungsleitenden Richtlinien in einem engen Wechselverhältnis stehen (Kapitel 2.1). Danach werden die Richtlinien der Forschungsintegrität und der Forschungsethik im Laufe des Forschungsprozesses und aus der Sicht der Forschenden vorgestellt (Kapitel 2.2). Im Anschluss daran werden Sorgfaltspflichten konkretisiert, die wissenschaftliche Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft 8 von 43 Institutionen haben, um Forschungsintegrität und Forschungsethik auf institutioneller Ebene zu unterstützen und Anreize für Fehlverhalten zu minimieren. (Kapitel 2.3). Im dritten Kapitel stehen Kommissionen für wissenschaftliche Integrität und Ethikkommissionen sowie ihre jeweiligen Aufgaben im Zentrum. Dieser Teil bietet Orientierungshilfen für wissenschaftliche Institutionen für die Einrichtung der entsprechenden Kommissionen und der ihnen vorgelagerten Ombuds- und Beratungsstellen (Kapitel 3.1). Danach folgt eine Auflistung möglicher Verdachtsfälle und Verstöße gegen gute wissenschaftliche Praxis. Die Behandlung dieser Form des wissenschaftlichen Fehlverhaltens obliegt Kommissionen für wissenschaftliche Integrität (Kapitel 3.2). Der anschließende Abschnitt über Ethikkommissionen wendet sich an Wissenschaftler/innen, deren Forschungsvorhaben rechtlich oder ethisch relevante Themen zum Gegenstand haben und vorab entsprechend überprüft werden sollten (Kapitel 3.3). Abschließend wird skizziert, welche Sanktionsmöglichkeiten bei wissenschaftlichem Fehlverhalten möglich sind und wie eine etwaige öffentliche Kommunikation darüber aussehen könnte (Kapitel 3.4). Das vierte Kapitel bietet vertiefende Orientierungen anhand einiger wichtiger Handlungsfelder. Hier finden sich Empfehlungen für konkrete Herausforderungen mit den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis und der Forschungsethik von der richtigen Aufbereitung und Speicherung von Daten (Kapitel 4.1) über die bessere Einbindung der Öffentlichkeit (Kapitel 4.5) bis zum schonenden Umgang mit Ressourcen (Kapitel 4.9). Diese Handlungsfelder sind dynamischen Entwicklungen unterworfen, d. h. ihr Fokus kann sich verschieben und neue Handlungsfelder können hinzukommen. Daher sind diese Leitlinien als „lebendiges Dokument“ konzipiert, das in regelmäßigen Abständen angepasst und weiterentwickelt wird.

https://forschungsservice.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/d_forschungsservice/Formulare_Info_Stipendien/Praxisleitfaden_fuer_Integritaet_und_Ethik_in_der_Wissenschaft_Stand_29-9-2020_Final.pdf