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Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD). (2020). Datenerhebung mit neuer Informationstechnologie. Empfehlungen zu Datenqualität und -management, Forschungsethik und Datenschutz (6 (6); RatSWD Output 6 (6)). https://doi.org/10.17620/02671.47

Zusammenfassung

Die Datenerhebung mit neuer Informationstechnologie – also mit Smartphones, Wearables und anderen Sensoren – eröffnet der Wissenschaft ungeahnte Potenziale. Sensoren können Daten z. B. zu Aufenthaltsorten, Bewegungen, Geräuschen, Lichtverhältnissen, Medien-Nutzung, Video- und Sprachaufnahmen im Alltag und in Echtzeit erfassen. Wiederholte Datenerfassungen werden ebenso vereinfacht. Mit dieser Handreichung skizziert der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) eine qualitätssichernde Rahmung der Nutzung neuer Informationstechnologie in der Forschung. Hauptaspekte des Berichts betreffen: 1) Güte von sensorengenerierten Daten Forschende sollten beachten, dass die genutzten Sensoren meist als Konsum-Produkte konzipiert sind und die Datenqualität nicht per se wissenschaftlichen Anforderungen an Reliabilität und Validität entspricht. Forschende sollten darum den Datenerhebungsprozess, die Messgenauigkeit und die Validität ihrer Schlüsse kritisch prüfen und dokumentieren. Auch die Hersteller der Sensoren sollten für Transparenz über die Messgenauigkeit sorgen und die Datenverarbeitungsalgorithmen der Sensoren archivieren. 2) Forschungsethische und datenschutzrechtliche Fragen Aufgrund der hohen zeitlichen und räumlichen Auflösung der meist personenbezogenen Daten, die mit neuer Informationstechnologie erhoben werden, sollten Forschende ein besonderes Augenmerk auf geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Anonymität der Studienteilnehmenden legen. Dies betrifft z. B. Pseudonymisierungsstrategien, das Vergröbern von Daten, die Verzerrung von Stimmen und Standards zur Datensparsamkeit. Auch die Privatheit sollte sichergestellt werden (z. B. durch Möglichkeiten zum Editieren und Löschen von Daten durch die Teilnehmenden). Wenn Daten zu Drittpersonen anfallen oder illegales Verhalten von Studienteilnehmenden protokolliert wird, müssen Forschende einen angemessenen und rechtskonformen Umgang wahren. Teilnehmende (und Drittpersonen) sollten über den Zweck der Datenerhebung und die verbundenen Risiken, z. B. in den informierten Einwilligungen, aufgeklärt werden. 3) Datenmanagement Da die neuen Erhebungsmethoden oft zu großen (Roh-)Datenvolumen mit sensitiven Informationen führen, stellen sich neue Herausforderungen bezüglich der Datenvorhaltung, -aufbereitung und -bereitstellung zur Sekundärnutzung und dem Management von Metadaten. Auch hier müssen die Anforderung des Datenschutzes und forschungsethische Standards mitgedacht und umgesetzt werden. Der Bericht adressiert: -Forschende und Studierende, die diese Methoden bereits nutzen oder zukünftig nutzen möchten, - Ethikkommissionen und Forschungsfördernde bei der Beurteilung von entsprechenden Projekten und -die interessierte Öffentlichkeit, Politik und Unternehmen, die neue Technologie (ggf. in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft) nutzen.

https://doi.org/10.17620/02671.47